Deutschland
30.03.2023, 11:25 Uhr
Bundesdatenschutzbeauftragter: Telegram verstösst gegen DSGVO
Die deutsche Bundesdatenschutzbehörde bemängelt, dass Telegram eine DSGVO-Pflicht nicht
befolgt, da der Messengerdienst keine Ansprechperson für Behörden benennt.
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber räumt in einem
Verfahren ein, dass es bei Telegram schwierig ist, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
durchzusetzen, wie «Heise Online» berichtet.
Hintergrund ist die Beschwerde eines Freiheitsfoo-Aktivisten, wonach Telegram ein
Auskunftsersuchen zu gespeicherten Nutzerdaten nicht korrekt bearbeite. Telegram hat seinen Sitz in
Dubai. Der Messengerdienst verweise auf der Webseite nur auf eine Anschrift in Grossbritannien. Habe ein
Unternehmen keine Niederlassung in der EU, müsse es einen Vertreter als Ansprechperson für die Behörden
nennen. «Telegram kommt jedoch dieser Verpflichtung gemäss Art. 27 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
nicht nach. Dadurch gestaltet sich die Bearbeitung von Beschwerden in diesen Fällen häufig als
langwierig und schwierig» wird der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber auf freiheitsfoo.de zitiert. Er
werde jedoch darauf hinwirken, dass sich die Sach- und Rechtslage in dieser Angelegenheit in Gänze
aufkläre (...).
Die deutsche Justiz streitet sich zudem seit Langem mit Telegram über die
Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetztes (NetzDG).
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